Novavax für Ü18 zugelassen / Impfung zunächst nur im Impfstellen möglich


Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen zum Impfstoff von Novavax veröffentlicht, der bei Personen ab 18 verimpft werden darf wird. Zunächst ist dies in den kommunalen Impfstellen möglich. Praxen werden voraussichtlich erst im zweiten Quartal mit Novavax beliefert.

Der Impfstoff ist für Personen ab 18 Jahren in Europa zugelassen. Es sollen laut STIKO zwei Impfstoffdosen im Abstand von drei Wochen verabreicht werden. Die Anwendung während der Schwangerschaft und Stillzeit wird aufgrund fehlender Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen. Eine Impfung kann jedoch im Einzelfall erwogen werden, wenn eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe besteht.

Nuvaxovid kann gleichzeitig mit einem Influenza-Totimpfstoff verabreicht werden. Zur Verabreichung anderer Tot- und Lebendimpfstoffe wird ein Abstand von 14 Tagen empfohlen.

Erste Dosen dieses Impfstoffes werden für Ende Februar in Deutschland erwartet und zunächst nur an die Länder (und noch nicht an die Praxen) ausgeliefert.