Meningokokken B-Impfung muss weiterhin privat bezahlt werden


Seit Januar empfiehlt die ständige Impfkommission STIKO die Impfung gegen Meningokokken B für Säuglinge ab zwei Monaten. Der Impfstoff wird jedoch weiterhin nur auf Privatrezept verordnet und muss daher auch privat bezahlt werden. Für eine mögliche Erstattung müssen sich Eltern dann mit den entsprechenden Zahlungsbelegen an die Krankenkasse des geimpften Kindes wenden.

Eine Meningokokken B-Erkrankung tritt sehr selten auf, aber der Krankheitsverlauf ist häufig schwerwiegend. Eine Ansteckung kann vor allem zu einer Entzündung der Hirnhäute (Meningokokken-Meningitis) oder zu einer bakteriellen Blutvergiftung (Meningokokken-Sepsis) führen. 

Nach Angaben des RKI leiden die Überlebenden häufig an Langzeitfolgen (z.B. Hydrozephalus, Hörverlust, Epilepsie, chronisches Nierenversagen, Amputationen) und haben eine deutlich verminderte Lebensqualität. Das Erkrankungsrisiko ist im ersten Lebensjahr am höchsten, daher wird eine frühestmögliche Impfung empfohlen.