Die Vorgabe zur Masken-Tragepflicht für Besucher von Praxen ist aktuell festgelegt in der Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Bremen. Diese Verordnung gilt noch bis zum 15. Oktober. Danach wird das Land Bremen das Covid-19-Schutz-Gesetz in Landesrecht umsetzen. Das bedeutet, dass die Basisschutzverordnung angepasst wird. Über etwaige Änderungen, die niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten betreffen, wird die KV Bremen zeitnah informieren. Bei der Maskenpflicht für Patienten bleibt es.