Maskenpflicht für Patienten bleibt bestehen


In der Bremischen Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung ist die Maskenpflicht für Patienten in Praxen festgelegt. Deshalb bringt das Covid-19-Schutz-Gesetz, das am 1. Oktober in Kraft getreten ist, diesbezüglich keine Änderungen.

Die Vorgabe zur Masken-Tragepflicht für Besucher von Praxen ist aktuell festgelegt in der Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Bremen. Diese Verordnung gilt noch bis zum 15. Oktober. Danach wird das Land Bremen das Covid-19-Schutz-Gesetz in Landesrecht umsetzen. Das bedeutet, dass die Basisschutzverordnung angepasst wird. Über etwaige Änderungen, die niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten betreffen, wird die KV Bremen zeitnah informieren. Bei der Maskenpflicht für Patienten bleibt es.