Bei der sogenannten Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist der Hausarzt oder die Hausärztin die erste Anlaufstelle für Patienten. Gleichzeitig übernimmt der Hausarzt eine Lotsenfunktion, indem er Patienten gegebenenfalls an die zuständigen Fachkollegen überweist. Die Teilnahme am Hausarzt-Vertrag ist freiwillig.