Die elektronische Ersatzbescheinigung kann ab sofort als Versicherungsnachweis genutzt werden


Wenn beim Arztbesuch Ihre elektronische Gesundheitskarte nicht eingelesen werden kann – etwa, weil sie vergessen wurde – können Sie ab sofort eine elektronische Ersatzbescheinigung als Nachweis der Krankenversicherung nutzen.

Was ist die elektronische Ersatzbescheinigung?

Die elektronische Ersatzbescheinigung ist ein digitaler Versicherungsnachweis, der direkt von der Krankenkasse an die Arztpraxis übermittelt wird, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht eingelesen werden kann. Beispielsweise, wenn die Karte vergessen wurde oder defekt ist. 

 

Wie funktioniert das Verfahren?

Die Bescheinigung kann von Patientin oder Patienten über die App der Krankenkasse auf dem Smartphone oder Tablet angefordert werden. Dabei wird die sogenannte KIM-Adresse der Arztpraxis angegeben, an die die Bescheinigung gesendet werden soll. KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“ und ist ein sicherer Weg, um Daten zu übertragen. Diese Adresse kann die Praxis z. B. als QR-Code zur Verfügung stellen, um die Eingabe zu erleichtern.

Nachdem die Krankenkasse die Anfrage erhalten hat, wird die Bescheinigung automatisch erstellt und elektronisch an die Praxis übermittelt.

Alternativ kann auch die Arztpraxis – mit Zustimmung des Patienten – die Bescheinigung direkt bei der Krankenkasse anfordern. Dies ist aber ein freiwilliger Service der Praxen.

Grundlage für die elektronische Ersatzbescheinigung ist eine Regelung im Digital-Gesetz, das Anfang 2025 in Kraft getreten ist. Voraussetzung ist, dass sowohl das Praxisverwaltungssystem (PVS) der Praxis als auch die App der Krankenkasse die Funktion unterstützen.

 

Alternative Möglichkeiten

Weiterhin wird es möglich sein, den Versicherungsstatus auf anderem Weg nachzuweisen – zum Beispiel durch das Nachreichen der Gesundheitskarte oder über ein papierbasiertes Ersatzverfahren.