Bei diesen Ärzten in Bremen bekommen Sie eine Zweitmeinung


Bei bestimmten geplanten Operationen können sich gesetzlich Versicherte eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. Welche Eingriffe hierfür vorgesehen sind, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest.

Einen Überblick, welche Ärzte im Land Bremen eine Zweitmeinung anbieten, finden Sie auf der Seite der KV Bremen zur Zweitmeinung

 

Was bedeutet „Zweitmeinung“?

Wenn Ihnen eine Operation vorgeschlagen wird, kann es hilfreich sein, noch einmal eine zweite Ärztin oder einen zweiten Arzt zu fragen. Diese Person schaut sich Ihre Unterlagen an, spricht mit Ihnen über Ihre Beschwerden und erklärt, ob die geplante Operation wirklich notwendig ist – oder ob es vielleicht auch andere Behandlungsmöglichkeiten gibt.

Das Gespräch läuft meist so ab:

  1. Vorbereitung: Sie bringen Arztbriefe, Röntgenbilder oder andere Befunde mit.
  2. Gespräch: Der Zweitmeinungs-Arzt oder die -Ärztin hört sich Ihre Krankengeschichte an, stellt Fragen und untersucht Sie bei Bedarf.
  3. Einschätzung: Sie bekommen eine unabhängige Einschätzung, ob die Operation sinnvoll ist.
  4. Entscheidung: Mit beiden Meinungen – der ersten und der zweiten – können Sie in Ruhe überlegen, wie Sie weiter vorgehen möchten.
    Wichtig: Eine Zweitmeinung ist keine Kritik am ersten Arzt, sondern ein zusätzlicher Sicherheitscheck für Sie, damit Sie eine gut überlegte Entscheidung treffen können.