Aktive Bewegungsschiene nach Kreuzbandriss wird nicht von Krankenkassen bezahlt


Mit sogenannten CAM-Schienen sollen Patienten zu Hause das verletzte Knie selbst weiter trainieren können. Da diese allerdings keinen klaren Vorteil zur normalen Therapie haben, werden sie nicht von der Kasse bezahlt. Ärzte dürfen also nicht auf Rezept verordnen.

Kreuzbandrisse sind die häufigste klinisch relevante Verletzung des Kniegelenks. Nach der Operation wird mit Physiotherapie versucht, die Beweglichkeit des Knies möglichst gut wiederherzustellen. Zudem gibt es sogenannte „aktiven Bewegungsschienen“ - also spezielle Bewegungsschienen, mit denen das Knie zu Hause trainiert werden soll. Diese sollen helfen, das verletzte Knie schneller wieder stabil zu machen. 

Bei CAM-Schienen handelt es sich im Gegensatz zu Knieorthesen um Tretmaschinen: Während der Bewegungsübung werden beide Beine einbezogen, es sind ausschließlich geführte Bewegungen möglich, da der Fuß in der CAM-Schiene fixiert wird.

Eine große Studie hat nun untersucht, ob diese Schienen wirklich einen zusätzlichen Nutzen bringen. Das Ergebnis: Die Schienen haben keinen klaren Vorteil im Vergleich zur normalem Therapie. Deshalb übernimmt die gesetzliche Krankenkasse auch weiterhin nicht die Kosten für diese Schienen – sie gehören nicht zu den Leistungen, die Ärztinnen und Ärzte auf Rezept verordnen dürfen.