So sollen Arztpraxen und Eltern entlastet werden und Infektionen im Wartezimmer vermieden werden. Die Regelung war bislang bis 30. Juni befristet, wurde nun aber dauerhaft geregelt.
Voraussetzung für die telefonische Krankschreibung ist, dass die Arztpraxis das Kind bereits kennt. Die Bescheinigung gilt für maximal fünf Tage und wird von der Arztpraxis elektronisch direkt an die Krankenkasse übermittelt. Grundsätzlich gilt die Regel nur für "leichte Symptome". Einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf die Krankschreibung per Telefon haben Eltern nicht. Letztlich entscheidet der Arzt oder die Ärztin, ob das Kind doch in die Praxis kommen soll.
Anspruch auf Krankengeld haben Eltern, wenn das erkrankte Kind unter 12 Jahre alt ist. Hat das Kind Einschränkungen oder ist auf Hilfe angewiesen gilt keine Altersgrenze.